Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren sowie für damit zusammenhängende Nebenleistungen, die zwischen der ETARI GmbH und ihren Kunden über den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder über sonstige Kommunikationswege geschlossen werden.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
- Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten ergänzend die besonderen B2B-Bestimmungen dieser AGB. Im Falle eines Widerspruchs gehen die besonderen B2B-Bestimmungen vor.
- Für Verbraucher gelten ergänzend die besonderen Verbraucherbestimmungen und die gesonderte Widerrufsbelehrung. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen der ETARI GmbH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt einer Individualvereinbarung ist eine schriftliche Bestätigung oder Bestätigung in Textform maßgeblich, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Entgegenstehende, zusätzliche oder abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die ETARI GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Lieferung oder Annahme einer Zahlung stellt keine Zustimmung dar.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Ware bezeichnet sämtliche von der ETARI GmbH angebotenen körperlichen Produkte, insbesondere Schichtdickenmessgeräte, PDR-Werkzeuge, Ausbeullampen, Adapter, Zubehör, Klebstoffe, Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile und kundenspezifisch hergestellte oder zusammengestellte Produkte.
- Sonderanfertigung bezeichnet eine Ware, die nach Kundenvorgaben hergestellt, bearbeitet, beschriftet, konfiguriert, in einer nicht standardmäßig angebotenen Ausführung beschafft oder individuell zusammengestellt wird.
- Textform umfasst insbesondere E-Mail und andere dauerhafte, lesbare Erklärungen, in denen die Person des Erklärenden genannt ist.
§ 3 Vertragspartner und Kontaktdaten
- Vertragspartner des Kunden ist:
ETARI GmbH
Hoffeldstraße 207
70597 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: info@etari.de - Die im Impressum des Online-Shops veröffentlichten Register-, Vertretungs- und Kontaktdaten gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
- Rechtserhebliche Mitteilungen des Kunden sollen unter Angabe der Bestell-, Auftrags- oder Rechnungsnummer an die im Online-Shop angegebenen Kontaktdaten gerichtet werden.
§ 4 Kundenstatus und richtige Kundenangaben
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu seiner Person beziehungsweise Firma, Rechnungsanschrift, Lieferanschrift, E-Mail-Adresse und – soweit für die Abwicklung erforderlich – Telefonnummer zu machen.
- Bestellt der Kunde als Unternehmer, muss er dies im Bestellvorgang kenntlich machen und eine geschäftliche Rechnungsanschrift angeben. Die ETARI GmbH kann geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft verlangen, insbesondere Gewerbeanmeldung, Handelsregisterangaben oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Maßgeblich für die rechtliche Einordnung ist nicht allein die Auswahl im Online-Shop, sondern der objektive Zweck des konkreten Geschäfts. Unrichtige Angaben zum Kundenstatus begründen keine Verbraucherrechte, wenn der Kunde tatsächlich als Unternehmer gehandelt hat.
- Der Kunde hat Änderungen seiner für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Nachteile und erforderliche Mehraufwendungen, die auf schuldhaft unrichtigen oder verspätet aktualisierten Angaben beruhen, trägt der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Kundenkonto und Zugangsdaten
- Soweit der Online-Shop die Einrichtung eines Kundenkontos ermöglicht, ist der Kunde verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
- Der Kunde darf ein Kundenkonto nur im eigenen Namen oder mit nachweisbarer Vertretungsbefugnis für das angegebene Unternehmen verwenden.
- Der Kunde hat die ETARI GmbH unverzüglich zu informieren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seines Kundenkontos bestehen.
- Die ETARI GmbH kann ein Kundenkonto vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, falsche Identitätsangaben, Sicherheitsrisiken, Zahlungsbetrug oder Rechtsverletzungen bestehen. Berechtigte Interessen des Kunden werden berücksichtigt.
- Die Sperrung oder Löschung eines Kundenkontos lässt bereits geschlossene Verträge und bestehende Zahlungs- oder Gewährleistungspflichten unberührt.
§ 6 Produktdarstellung und unverbindliche Präsentation
- Die Darstellung der Produkte im Online-Shop, in Katalogen, Preislisten, Werbemitteln oder sonstigen Verkaufsunterlagen stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
- Produktabbildungen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige und für den Kunden zumutbare Abweichungen können sich insbesondere durch Bildschirmdarstellung, Lichtverhältnisse, Produktionschargen, Verpackungsänderungen oder technische Weiterentwicklungen ergeben.
- Technische Daten, Messbereiche, Toleranzen, Kompatibilitätsangaben, Temperaturbereiche und sonstige Leistungsmerkmale richten sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung und den ausdrücklich einbezogenen technischen Unterlagen.
- Eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit, Haltbarkeit, Kompatibilität oder einen bestimmten Einsatzerfolg wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich und als Garantie bezeichnet erklärt wurde.
- Öffentliche Äußerungen, Werbung und sonstige produktbezogene Angaben werden nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang Bestandteil der geschuldeten Beschaffenheit.
§ 7 Bestellung im Online-Shop
- Der Kunde kann Waren zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Vor Abgabe der Bestellung kann er seine Eingaben mit den im Bestellprozess vorgesehenen technischen Mitteln erkennen und berichtigen.
- Vor Abgabe einer zahlungspflichtigen Verbraucherbestellung werden die gesetzlich erforderlichen wesentlichen Bestellinformationen hervorgehoben zur Verfügung gestellt.
- Mit Betätigung der eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenden abschließenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
- Die automatisch erzeugte Bestell- oder Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung. Sie stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern in ihr nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.
§ 8 Vertragsschluss und Annahmefrist
- Die ETARI GmbH kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang der Bestellung annehmen.
- Die Annahme erfolgt durch eines der folgenden Ereignisse:
- ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform,
- Versandbestätigung,
- Übergabe der Ware an den Versanddienstleister oder an den Kunden,
- Aufforderung zur Zahlung, sofern die konkrete Zahlungsaufforderung nach dem eingesetzten Zahlungsablauf die Vertragsannahme darstellt.
- Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Eintritt des zuerst eintretenden Annahmeereignisses.
- Wird das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen, ist der Kunde nicht mehr daran gebunden. Bereits empfangene Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
- Die ETARI GmbH ist nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen. Eine Ablehnung kann insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, nicht erfolgreicher Zahlungsautorisierung, begründetem Betrugsverdacht, Exportbeschränkungen oder unzumutbarem wirtschaftlichem Risiko erfolgen.
§ 9 Individuelle Angebote, Bestellungen per E-Mail und Telefon
- Individuelle Angebote der ETARI GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ist im Angebot eine Bindungsfrist genannt, kann der Kunde das Angebot nur innerhalb dieser Frist annehmen.
- Bei Bestellungen per E-Mail, Telefon, Messenger oder sonstiger individueller Kommunikation kommt der Vertrag durch ausdrückliche Annahme, Auftragsbestätigung, Zahlungsaufforderung mit Annahmecharakter oder Auslieferung der Ware zustande.
- Weicht eine Bestellung des Kunden von einem Angebot der ETARI GmbH ab, gilt sie als neues Angebot des Kunden. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme dieses geänderten Angebots zustande.
- Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sollen zur Beweissicherung in Textform bestätigt werden.
§ 10 Vertragssprache, Vertragstext und Korrekturmöglichkeiten
- Vertragssprache ist Deutsch. Wird der vollständige Bestellvorgang in einer weiteren Sprache angeboten, kann der Vertrag auch in dieser Sprache geschlossen werden.
- Die ETARI GmbH speichert die Bestelldaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die wesentlichen Vertragsinformationen werden dem Kunden in Textform übermittelt oder auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Ein dauerhafter Onlinezugriff auf den vollständigen Vertragstext wird nur geschuldet, soweit dies im Kundenkonto ausdrücklich angeboten wird.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellbestätigung nach Erhalt auf offensichtliche Eingabefehler zu prüfen und erkennbare Abweichungen unverzüglich mitzuteilen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 11 Änderungen, Ergänzungen und nachträgliche Bestellwünsche
- Ein Anspruch auf Änderung oder Stornierung einer bereits verbindlich angenommenen Bestellung besteht nur, soweit ein gesetzliches Widerrufs-, Rücktritts- oder sonstiges Lösungsrecht gegeben ist.
- Die ETARI GmbH kann nachträglichen Änderungs- oder Stornierungswünschen freiwillig zustimmen. Eine solche Zustimmung begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung späterer Bestellungen.
- Bei Sonderanfertigungen, kundenspezifisch beschafften Waren oder bereits begonnenen Produktions- beziehungsweise Beschaffungsvorgängen kann die Zustimmung davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde die bis dahin entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten übernimmt.
- Änderungen einer Bestellung können Auswirkungen auf Preis, Lieferzeit, Versandkosten und technische Ausführung haben. Sie werden erst verbindlich, wenn sie von der ETARI GmbH bestätigt wurden.
§ 12 Preise und Umsatzsteuer
- Es gelten die im Online-Shop, im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
- Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit Umsatzsteuer anfällt.
- Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Maßgeblich ist die im konkreten Angebot oder Bestellvorgang eindeutig gekennzeichnete Preisangabe.
- Versand-, Verpackungs-, Nachnahme-, Zoll-, Einfuhr-, Ausfuhr- oder sonstige Zusatzkosten sind nur im Warenpreis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Im Übrigen werden sie gesondert ausgewiesen oder nach Maßgabe dieser AGB berechnet.
- Bei offensichtlichen Preis-, Schreib- oder Rechenfehlern ist die ETARI GmbH nicht verpflichtet, einen Vertrag zu dem fehlerhaft angegebenen Preis anzunehmen. Ist der Vertrag bereits zustande gekommen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Irrtum und Anfechtung.
- Preisänderungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, wenn sie individuell vereinbart wurden oder sich aufgrund einer nachträglichen, vom Kunden verlangten Änderung des Lieferumfangs, der Ausführung, der Versandart oder des Lieferortes ergeben.
§ 13 Versand-, Verpackungs- und Nebenkosten
- Die im jeweiligen Bestellvorgang oder Angebot ausgewiesenen Versandkosten gelten für die dort bezeichnete Lieferadresse, Versandart, Anzahl der Pakete und Paketabmessungen.
- Entstehen aufgrund unrichtiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden zusätzliche Kosten, kann die ETARI GmbH die erforderlichen tatsächlichen Mehrkosten verlangen, soweit der Kunde deren Entstehung zu vertreten hat.
- Zuschläge für Sperrgut, Übergewicht, Übergröße, Inselzustellung, besondere Gefahrgut- oder Transportanforderungen, Expressversand, zusätzliche Pakete oder besondere Ausfuhrunterlagen werden vor Vertragsschluss ausgewiesen oder individuell vereinbart.
- Bei Teillieferungen, die ausschließlich von der ETARI GmbH veranlasst werden, werden zusätzliche Versandkosten nur berechnet, wenn dies vorab vereinbart wurde.
§ 14 Zahlungsarten und Fälligkeit
- Die im Online-Shop oder im individuellen Angebot verfügbaren Zahlungsarten stehen dem Kunden nach Maßgabe der dort genannten Bedingungen zur Verfügung.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
- Bei Vorkasse ist die Zahlung unverzüglich nach Zugang der Zahlungsaufforderung zu leisten. Die Ware wird grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt oder zur Abholung bereitgestellt.
- Bei Zahlung über PayPal, Kreditkarte oder einen sonstigen Zahlungsdienstleister gelten ergänzend dessen Vertrags- und Zahlungsbedingungen. Die ETARI GmbH bleibt Vertragspartnerin hinsichtlich des Warenkaufs.
- Bei Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug fällig.
- Die Gewährung eines Zahlungsziels, eines Rechnungskaufs oder einer Kreditlinie erfolgt freiwillig und nur für den jeweiligen Auftrag, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die ETARI GmbH kann die angebotenen Zahlungsarten im Einzelfall auf zumutbare Weise beschränken, insbesondere bei erhöhtem Zahlungsausfallrisiko, unzureichender Bonität, abweichender Lieferanschrift, Auslandsbestellung, Sonderanfertigung oder ausstehenden Forderungen.
§ 15 Zahlungsabwicklung und Autorisierung
- Die Belastung des gewählten Zahlungsmittels erfolgt nach Maßgabe des jeweils eingesetzten Zahlungsablaufs.
- Schlägt eine Zahlung oder Zahlungsautorisierung fehl, bleibt der Zahlungsanspruch bestehen, sofern der Vertrag bereits zustande gekommen ist.
- Vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift-, Rückbuchungs- oder vergleichbare Fremdkosten können in tatsächlich entstandener Höhe verlangt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei Zahlungen die Bestell-, Auftrags- oder Rechnungsnummer anzugeben, soweit dies zur eindeutigen Zuordnung erforderlich ist.
- Zahlungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften auf Kosten, Zinsen und Hauptforderungen angerechnet, soweit der Kunde keine zulässige abweichende Tilgungsbestimmung trifft.
§ 16 Zahlungsverzug
- Der Kunde gerät nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.
- Ist für die Zahlung eine kalendermäßig bestimmte Frist vereinbart, kann Verzug mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung eintreten.
- Ein Verbraucher kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, wenn er in der Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen wurde.
- Ein Unternehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder – bei unsicherem Rechnungszugang – spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
- Während des Verzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Gegenüber Unternehmern bleibt die gesetzliche Verzugspauschale unberührt, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Verbraucher dürfen mit Gegenforderungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften aufrechnen.
- Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht darf von Unternehmern nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
- Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 18 Vorauszahlung, Sicherheiten und offene Forderungen bei Unternehmern
- Diese Bestimmung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.
- Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Unternehmers rechtfertigen oder den Zahlungsanspruch gefährden, kann die ETARI GmbH noch ausstehende Lieferungen von angemessener Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
- Die ETARI GmbH setzt dem Unternehmer hierfür eine angemessene Frist. Nach erfolglosem Fristablauf kann sie nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
- Bereits fällige Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
§ 19 Liefergebiet und Lieferanschrift
- Die Lieferung erfolgt in die im Online-Shop ausgewiesenen oder im individuellen Angebot vereinbarten Liefergebiete.
- Maßgeblich ist die vom Kunden bei der Bestellung angegebene und von der ETARI GmbH bestätigte Lieferanschrift.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Abgabe der Bestellung zu prüfen, ob die Lieferanschrift vollständig, richtig, zugänglich und für die gewählte Versandart geeignet ist.
- Eine Lieferung an Packstationen, Paketshops, Postfächer oder Abholstationen erfolgt nur, wenn diese Lieferform im Online-Shop angeboten oder ausdrücklich vereinbart wurde.
- Änderungen der Lieferanschrift nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung durch die ETARI GmbH. Bereits entstandene Mehrkosten können dem Kunden berechnet werden, wenn er die Änderung veranlasst hat.
§ 20 Lieferzeiten und Liefertermine
- Lieferzeiten ergeben sich aus der jeweiligen Produktdarstellung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Bei Verbrauchern erfolgt die Übergabe mangels abweichender Vereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Höchstfrist.
- Bei Vorkasse beginnt die Lieferfrist am Tag nach Eingang der vollständigen Zahlung. Bei anderen Zahlungsarten beginnt sie am Tag nach Vertragsschluss, soweit nichts anderes angegeben ist.
- Bei Sonderanfertigungen oder kundenspezifischen Bestellungen beginnt die Lieferfrist erst, wenn alle für die Ausführung erforderlichen Angaben, Unterlagen, Muster und Freigaben vorliegen und vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
- Eine Lieferfrist endet mit Ablauf ihres letzten Tages. Fällt dieser am Lieferort auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, tritt an seine Stelle der nächste Werktag, soweit gesetzlich zulässig.
- Gegenüber Unternehmern sind Liefertermine nur verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich“, „Fixtermin“ oder gleichbedeutend bestätigt wurden. Die bloße Angabe eines voraussichtlichen Lieferdatums begründet kein Fixgeschäft.
- Gesetzliche Rechte wegen Lieferverzugs bleiben unberührt.
§ 21 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Angaben, Entscheidungen, Freigaben und Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
- Verzögert sich die Leistung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten oder unzureichenden Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen.
- Die ETARI GmbH informiert den Kunden, soweit erkennbar, über fehlende Mitwirkungshandlungen und deren mögliche Auswirkungen auf die Lieferzeit.
- Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere Ersatz erforderlicher Mehraufwendungen oder Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, bleiben unberührt.
§ 22 Selbstbelieferungsvorbehalt
- Die ETARI GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie trotz eines rechtzeitig abgeschlossenen, konkreten und kongruenten Deckungsgeschäfts von ihrem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig beliefert wird und die Ware auch nicht mit zumutbarem Aufwand anderweitig beschafft werden kann.
- Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nicht, wenn die ETARI GmbH die Nichtbelieferung zu vertreten hat oder lediglich eine allgemeine Beschaffungsmöglichkeit erwartet wurde, ohne ein konkretes Deckungsgeschäft abzuschließen.
- Die ETARI GmbH informiert den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstattet bereits erhaltene Zahlungen für die betroffene Ware unverzüglich.
- Ist nur ein Teil der Bestellung betroffen, ist ein Rücktritt auf diesen Teil beschränkt, sofern die restliche Vertragserfüllung für den Kunden zumutbar und sinnvoll ist.
- Zwingende Verbraucherrechte und gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 23 Höhere Gewalt und sonstige unverschuldete Leistungshindernisse
- Wird die Leistung durch ein bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares, von der betroffenen Vertragspartei nicht zu vertretendes und auch durch zumutbare Maßnahmen nicht abwendbares Ereignis vorübergehend verhindert oder wesentlich erschwert, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang des Hindernisses.
- Als solche Ereignisse kommen insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terroranschläge, behördliche Verbote, rechtmäßige Arbeitskämpfe, erhebliche Transport- oder Energieausfälle, Cyberangriffe auf kritische Systeme und vergleichbare schwerwiegende Störungen in Betracht.
- Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Partei unverzüglich über das Hindernis und dessen voraussichtliche Dauer, soweit dies möglich und zumutbar ist.
- Lieferfristen verlängern sich um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
- Dauert das Hindernis so lange an, dass einer Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, kann sie hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils nach angemessener Fristsetzung oder bei dauerhafter Unmöglichkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurücktreten.
- Bereits erhaltene Zahlungen für dauerhaft nicht mehr zu erbringende Leistungen werden unverzüglich erstattet.
- Diese Bestimmung schließt eine Haftung nicht aus, soweit die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen trotz des Ereignisses erfüllt sind.
§ 24 Teillieferungen
- Teillieferungen sind zulässig, wenn:
- die Teilleistung für den Kunden selbstständig nutzbar ist,
- die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt bleibt und
- dem Kunden hierdurch kein unzumutbarer zusätzlicher Aufwand entsteht.
- Bei Verbrauchern werden durch eine von der ETARI GmbH veranlasste Teillieferung keine zusätzlichen Versandkosten erhoben, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
- Bei Unternehmern kann eine abweichende Regelung individuell vereinbart werden.
- Gesetzliche Rechte bei verspäteter oder ausbleibender Restlieferung bleiben unberührt.
§ 25 Versand und Auswahl des Transportdienstleisters
- Sofern keine bestimmte Versandart vereinbart wurde, wählt die ETARI GmbH Versandweg und Transportdienstleister nach pflichtgemäßem Ermessen.
- Ein Anspruch auf Beauftragung eines bestimmten Versanddienstleisters besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder im Bestellvorgang verbindlich ausgewählt wurde.
- Bei einem vom Kunden gewünschten Express-, Termin-, Speditions- oder Sonderversand trägt der Kunde die zuvor ausgewiesenen oder vereinbarten Mehrkosten.
- Die ETARI GmbH ist berechtigt, mehrere Waren einer Bestellung gemeinsam zu versenden, soweit dadurch keine unangemessene Lieferverzögerung entsteht.
- Die Gefahrtragung richtet sich für Verbraucher und Unternehmer nach den besonderen Bestimmungen der späteren Teile dieser AGB.
§ 26 Annahme und Empfangskontrolle
- Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemäß angekündigte oder üblicherweise zu erwartende Lieferung an der vereinbarten Anschrift entgegengenommen werden kann.
- Offensichtliche äußere Transportschäden sollen möglichst bei Ablieferung gegenüber dem Transportdienstleister dokumentiert und der ETARI GmbH zeitnah mitgeteilt werden.
- Bei Verbrauchern ist die Einhaltung dieser Bitte keine Voraussetzung für gesetzliche Mängel- oder Gewährleistungsrechte.
- Für Unternehmer gelten zusätzlich die Untersuchungs- und Rügepflichten des besonderen B2B-Teils.
§ 27 Nicht abgeholte, verweigerte oder nicht zustellbare Sendungen
- Holt der Kunde eine ordnungsgemäß zur Abholung bereitgestellte Sendung nicht innerhalb der vom Transportdienstleister vorgesehenen Lagerfrist ab, verweigert er die Annahme ohne rechtfertigenden Grund oder scheitert die Zustellung aus einem von ihm zu vertretenden Grund, kann er nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Annahmeverzug geraten.
- Die bloße Nichtabholung, Annahmeverweigerung oder Rücksendung stellt weder einen Widerruf noch einen Rücktritt oder eine wirksame Stornierung dar.
- Bei einem vom Kunden zu vertretenden Annahmeverzug kann die ETARI GmbH Ersatz der erforderlichen tatsächlich entstandenen Mehraufwendungen verlangen, insbesondere für Rücktransport, Lagerung, Bearbeitung und einen erneuten Versand.
- Ein erneuter Versand kann von der vorherigen Zahlung der tatsächlich entstandenen Rücktransportkosten und der Kosten der erneuten Zustellung abhängig gemacht werden.
- Verbraucher können ihr gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist durch eine eindeutige Erklärung ausüben. Dieses Recht bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
- Die besonderen Rechtsfolgen des Annahmeverzugs bei Unternehmern werden im B2B-Teil ergänzend geregelt.
§ 28 Lagerung nach Annahmeverzug
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug, kann die ETARI GmbH die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden in eigenen oder fremden geeigneten Räumen lagern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Erstattungsfähig sind nur erforderliche und angemessene tatsächlich entstandene Lager- und Bearbeitungskosten.
- Vor einer längerfristigen kostenpflichtigen Lagerung wird die ETARI GmbH den Kunden grundsätzlich informieren und ihm eine angemessene Frist zur Abnahme setzen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
- Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere Rücktritt, Schadensersatz oder Selbsthilfeverkauf bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, bleiben unberührt.
§ 29 Lieferverzug und Rechte des Kunden
- Liegt Lieferverzug vor, bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Ein Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung setzt grundsätzlich voraus, dass der Kunde der ETARI GmbH zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat, soweit eine Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist.
- Bei einer Teilleistung kann der Kunde vom gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen anderweitig vorliegen.
- Bei verbindlich vereinbarten Fixgeschäften gelten die gesetzlichen Sonderregelungen.
§ 30 Abholung
- Ist Abholung vereinbart, wird der Kunde informiert, sobald die Ware abholbereit ist.
- Die Abholung erfolgt während der mitgeteilten Geschäfts- oder Abholzeiten und gegen geeigneten Nachweis der Abholberechtigung.
- Der Kunde hat die Ware innerhalb der vereinbarten oder mitgeteilten angemessenen Abholfrist abzunehmen.
- Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Annahmeverzug und Ersatz erforderlicher Mehraufwendungen.
§ 31 Anwendungsbereich
- Dieser Teil gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht.
§ 32 Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer oder Spediteur auf den Unternehmer über.
- Dies gilt auch bei Teillieferungen, frachtfreier Lieferung oder Versendung auf Wunsch des Unternehmers.
- Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Unternehmer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über.
§ 33 Untersuchungs- und Rügepflicht (§377 HGB)
- Der Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
- Die Anzeige hat Art, Umfang sowie möglichst Fotos und die Rechnungsnummer zu enthalten.
- Unterbleibt eine ordnungsgemäße Rüge, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen des §377 HGB.
- Ausgebaute, veränderte oder weiterverarbeitete Ware darf ohne Zustimmung der ETARI GmbH grundsätzlich nicht zurückgesandt werden, sofern dadurch die Mangelprüfung erschwert wird.
§ 34 Mängelprüfung
- Der Unternehmer hat der ETARI GmbH Gelegenheit zur Prüfung des gerügten Mangels zu geben.
- Auf Verlangen sind Fotos, Videos, Messprotokolle oder die Ware zur Untersuchung bereitzustellen.
- Eigenmächtige Nachbesserungen schließen Ansprüche nicht automatisch aus, können jedoch Ersatzansprüche mindern, soweit dadurch die Prüfung unmöglich gemacht wird.
§ 35 Gewährleistung
- Die ETARI GmbH leistet nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Schlägt die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Voraussetzungen fehl oder wird sie berechtigt verweigert, stehen dem Unternehmer die gesetzlichen Rechte zu.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren beträgt, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab Gefahrübergang.
- Bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 36 Unberechtigte Reklamationen
- Erweist sich eine Beanstandung nach Prüfung als unbegründet und hat der Unternehmer dies zu vertreten, kann ETARI die erforderlichen Prüf-, Versand- und Bearbeitungskosten ersetzt verlangen.
- Dem Unternehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 37 Freiwillige Rücknahme
- Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich aus Kulanz und nach vorheriger Zustimmung.
- Die Ware muss vollständig, unbenutzt und wiederverkaufsfähig sein.
- ETARI kann eine angemessene Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungspauschale von regelmäßig bis zu 20 % des Netto-Warenwertes verlangen, soweit entsprechender Aufwand entsteht.
- Die Rücksendekosten trägt der Unternehmer.
§ 38 Sonderanfertigungen
- Für kundenspezifisch gefertigte oder beschaffte Waren besteht kein Rückgaberecht.
- Nach Produktions- oder Beschaffungsbeginn bleibt der Unternehmer zur vollständigen Zahlung verpflichtet, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
§ 39 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der ETARI GmbH.
- Der Unternehmer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern; die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an ETARI abgetreten.
- Verarbeitung oder Verbindung erfolgt für ETARI im Umfang der gesetzlichen Vorschriften; entsteht Miteigentum, richtet sich dessen Umfang nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware.
- Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind ETARI unverzüglich mitzuteilen.
§ 40 Export und Compliance
- Der Unternehmer ist für die Einhaltung der im Bestimmungsland geltenden Einfuhr-, Zoll-, Sicherheits- und Produktschutzvorschriften verantwortlich.
- Gesetzliche Exportkontroll- und Embargovorschriften bleiben unberührt.
§ 41 Gerichtsstand
- Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
- ETARI bleibt berechtigt, den Unternehmer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 42 Geltungsbereich
- Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
- Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
§ 43 Widerrufsrecht
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular, die Bestandteil dieser AGB sind.
- Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, beispielsweise bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen oder versiegelten Waren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 44 Rücksendung nach Widerruf
- Der Verbraucher hat Waren sorgfältig zu verpacken und möglichst in einer geeigneten Versandverpackung zurückzusenden.
- Auf Wunsch kann ETARI ein Rücksendeetikett bereitstellen. Nutzt der Verbraucher dieses freiwillig, werden die hierfür tatsächlich anfallenden Rücksendekosten berechnet. Diese betragen derzeit regelmäßig 6,95 € innerhalb Deutschlands und ab 12,95 € aus übrigen EU-Mitgliedstaaten.
- Der Verbraucher kann auch einen anderen Versanddienstleister wählen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
- Die Rückzahlung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 45 Wertersatz
- Für einen Wertverlust der Ware muss der Verbraucher nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.
- Die gesetzlichen Regelungen über den Wertersatz bleiben unberührt.
§ 46 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie erklärt wurden.
- Etwaige Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
§ 47 Transportschäden
- Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, sollte der Verbraucher diese möglichst beim Zusteller reklamieren und ETARI unverzüglich informieren.
- Die Unterlassung dieser Mitteilung hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Mängelrechte.
§ 48 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der ETARI GmbH.
§ 49 Rückzahlung
- Rückzahlungen erfolgen über dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- ETARI kann die Rückzahlung bis zum Erhalt der Ware oder bis zum Nachweis der Rücksendung verweigern, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist.
§ 50 Verbraucherstreitbeilegung
- Die ETARI GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 51 Allgemeine Anforderungen an die Verwendung technischer Produkte
- Die von der ETARI GmbH angebotenen technischen Produkte, Werkzeuge, Messgeräte, Leuchten, Adapter, Klebstoffe und Zubehörteile dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Beachtung der jeweiligen Produktbeschreibung, Bedienungsanleitung, Sicherheitsinformationen und technischen Grenzwerte verwendet werden.
- Der Kunde hat vor jeder Verwendung zu prüfen, ob das Produkt für den vorgesehenen Einsatzzweck, das zu bearbeitende Fahrzeug, den jeweiligen Untergrund, das verwendete Zubehör und die vorhandene Stromversorgung geeignet ist.
- Produkte, die nach ihrer Beschreibung für den professionellen Einsatz oder für Fachanwender bestimmt sind, dürfen nur durch entsprechend geschulte, unterwiesene oder fachkundige Personen verwendet werden.
- Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte, Beauftragte und sonstige Nutzer über die sachgerechte Verwendung sowie erkennbare Gefahren unterrichtet werden.
- Gesetzliche Mängelrechte, zwingende Produktsicherheitsvorschriften und zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.
§ 52 Schichtdickenmessgeräte - Verwendungszweck
- Schichtdickenmessgeräte dienen der technischen Ermittlung von Schicht- beziehungsweise Beschichtungsdicken auf den in der jeweiligen Produktbeschreibung angegebenen Untergründen.
- Die Messwerte dienen der fachlichen Orientierung und Dokumentation. Sie stellen für sich allein keine verbindliche Aussage über Unfallfreiheit, Reparaturfreiheit, Fahrzeugwert, Vorschäden, Korrosion, Materialzustand oder die fachgerechte Ausführung einer Lackierung dar.
- Die Geräte ersetzen keine Fahrzeugbegutachtung, Werkstoffprüfung oder Bewertung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen.
- Eine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, diagnostischen oder gutachterlichen Erfolg wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich und als Garantie bezeichnet erklärt wurde.
- Der Nutzer bleibt für die fachgerechte Interpretation der Messwerte sowie für daraus abgeleitete Entscheidungen verantwortlich.
§ 53 Schichtdickenmessgeräte - Messbedingungen und Messabweichungen
- Messwerte können insbesondere durch Form, Krümmung, Größe und Material des Messobjekts, Mehrschichtaufbau, Rauheit, Verschmutzung, Feuchtigkeit, Temperatur, elektromagnetische Einflüsse, Randbereiche, Untergrundwechsel, Beschichtungszusammensetzung und Bedienung beeinflusst werden.
- Messungen sind auf einer sauberen, trockenen und hierfür geeigneten Fläche entsprechend der Bedienungsanleitung durchzuführen.
- Messungen an stark gekrümmten, sehr kleinen, magnetisch beeinflussten, mehrlagigen oder konstruktiv ungewöhnlichen Bauteilen können eine erhöhte Messabweichung aufweisen.
- Die in Produktunterlagen genannten Messbereiche und Toleranzen gelten nur unter den dort beschriebenen Bedingungen.
- Vor weitreichenden Entscheidungen sind mehrere Kontrollmessungen an geeigneten Referenzpunkten durchzuführen und auf Plausibilität zu prüfen.
§ 54 Kalibrierung, Nullung und Kontrollmessungen
- Der Nutzer hat das Messgerät vor der ersten Verwendung, nach Batteriewechsel, bei auffälligen Messwerten und in den in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Abständen zu prüfen, zu nullen oder zu kalibrieren.
- Hierfür sind geeignete Referenzplatten und Kalibrierfolien entsprechend den Herstellervorgaben zu verwenden.
- Eine werkseitige Prüfung oder Kalibrierung entbindet den Nutzer nicht von der erforderlichen Kontrolle vor dem konkreten Einsatz.
- Wird ein Gerät für gutachterliche, qualitätssichernde oder sonstige dokumentationspflichtige Zwecke eingesetzt, obliegt es dem Nutzer zu prüfen, ob zusätzliche, dokumentierte oder rückführbare Kalibrierungen erforderlich sind.
- Messgeräte mit beschädigter Sonde, verformtem Gehäuse, erkennbarer Sturzbeschädigung, Flüssigkeitseintritt oder unplausiblen Messwerten dürfen bis zur Überprüfung nicht weiter für verlässliche Beurteilungen eingesetzt werden.
§ 55 Software, Firmware und digitale Elemente
- Soweit ein Produkt Software, Firmware oder sonstige digitale Elemente enthält, ergeben sich der bei Vertragsschluss geschuldete Funktionsumfang und die Systemanforderungen aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
- Die ETARI GmbH kann Aktualisierungen zur Fehlerbehebung, Sicherheit, Kompatibilität oder Funktionsverbesserung bereitstellen.
- Gegenüber Verbrauchern werden Aktualisierungen, die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit einer Ware mit digitalen Elementen erforderlich sind, im gesetzlich geschuldeten Zeitraum bereitgestellt beziehungsweise dem Verbraucher zugänglich gemacht und angekündigt.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, bereitgestellte Aktualisierungen innerhalb angemessener Zeit zu installieren und die hierfür erteilten Installationshinweise zu beachten.
- Eine Aktualisierung darf wesentliche vertraglich geschuldete Funktionen nicht ohne Rechtsgrund oder wirksame Vereinbarung zum Nachteil eines Verbrauchers beseitigen.
- Für Unternehmer kann die Unterstützung bestimmter älterer Software- oder Betriebssystemversionen eingestellt werden, wenn dies sachlich gerechtfertigt und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
§ 56 Bluetooth, App-Kompatibilität und mobile Endgeräte
- Bluetooth- und App-Funktionen setzen ein technisch kompatibles Endgerät, eine unterstützte Betriebssystemversion, aktivierte erforderliche Schnittstellen und die vom Betriebssystem verlangten Berechtigungen voraus.
- Die konkrete Kompatibilität richtet sich nach der bei Vertragsschluss veröffentlichten Produkt- beziehungsweise App-Beschreibung.
- Änderungen an mobilen Betriebssystemen, Sicherheitsrichtlinien, Bluetooth-Standards, App-Stores oder Diensten Dritter können die Funktion beeinflussen. Gesetzliche Aktualisierungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
- Eine dauerhafte Kompatibilität mit allen gegenwärtigen und zukünftigen Smartphones, Tablets oder Betriebssystemversionen wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Der Nutzer hat vor einem produktiven Einsatz zu prüfen, ob Messwertübertragung, Speicherung, Export und PDF-Erstellung mit dem konkret verwendeten Endgerät ordnungsgemäß funktionieren.
- Wichtige Messergebnisse sind vom Nutzer vor Löschung, Gerätewechsel, Zurücksetzen oder App-Aktualisierung in geeigneter Weise zu sichern.
§ 57 Messprotokolle, Datenexport und fachliche Verantwortung
- Automatisch erzeugte Messprotokolle geben die eingegebenen beziehungsweise übertragenen Daten wieder. Der Nutzer hat sie vor Weitergabe oder Verwendung auf Vollständigkeit, richtige Zuordnung und Plausibilität zu prüfen.
- ETARI übernimmt keine Verantwortung für inhaltlich unzutreffende Fahrzeug-, Kunden- oder Messdaten, die vom Nutzer eingegeben, ausgewählt oder einem falschen Fahrzeug zugeordnet wurden.
- Der Nutzer ist für die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener oder fahrzeugbezogener Daten verantwortlich, soweit er selbst Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist.
- Gesetzliche Haftungsansprüche wegen eines von ETARI zu vertretenden Produkt- oder Softwarefehlers bleiben unberührt.
§ 58 LED-Ausbeullampen und Beleuchtungssysteme
- LED-Ausbeullampen sind ausschließlich entsprechend dem vorgesehenen Spannungsbereich, der zulässigen Einschaltdauer, den Montagevorgaben und den Umgebungsbedingungen zu betreiben.
- Leuchten dürfen nicht verwendet werden, wenn Kabel, Stecker, Netzteil, Gehäuse, Halterung, Akkuaufnahme oder elektronische Komponenten beschädigt sind.
- Die Leuchte ist so zu befestigen und aufzustellen, dass sie nicht umkippt, herabfällt, Fahrzeugoberflächen beschädigt oder Personen gefährdet.
- Leuchtmittel, Elektronik, Kühlflächen und Netzteile können sich während des Betriebs erwärmen. Lüftungsöffnungen dürfen nicht verdeckt werden. Ausreichender Abstand zu wärmeempfindlichen und brennbaren Gegenständen ist einzuhalten.
- Eine Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, unter Wasser oder bei nicht zugelassener Feuchte- beziehungsweise Staubbelastung ist unzulässig.
§ 59 Netzteile, Akkus, Adapter und Stromversorgung
- Elektrische Produkte dürfen nur mit ausdrücklich geeigneten Netzteilen, Akkus, Ladegeräten, Adaptern und Anschlussleitungen betrieben werden.
- Spannung, Polarität, Strombelastbarkeit, Steckersystem und Leistungsaufnahme müssen den technischen Anforderungen des Produkts entsprechen.
- Ein mechanisch passender Anschluss bedeutet nicht automatisch elektrische Kompatibilität.
- Akkus dürfen nicht kurzgeschlossen, geöffnet, durchstochen, überhitzt, ins Feuer gelegt, falsch gepolt oder mit ungeeigneten Ladegeräten geladen werden.
- Beschädigte, aufgeblähte, überhitzte, ausgelaufene oder auffällig riechende Akkus dürfen nicht weiterverwendet werden.
- Adapter dürfen ausschließlich für die in der Produktbeschreibung bezeichneten Geräte- und Akkusysteme eingesetzt werden.
- Die Verwendung ungeeigneter Fremdprodukte kann zu Funktionsstörungen, Brand, Überhitzung oder Beschädigung führen.
§ 60 Eigenumbauten und Eingriffe in elektrische Produkte
- Das Öffnen, Verändern, Überbrücken oder eigenmächtige Reparieren elektrischer oder elektronischer Produkte kann Sicherheitsfunktionen beeinträchtigen.
- Reparaturen an netzspannungsführenden Teilen dürfen nur durch hierzu qualifizierte Fachkräfte durchgeführt werden.
- Gesetzliche Mängelrechte entfallen nicht allein wegen eines Eingriffs. Ansprüche bestehen jedoch nicht, soweit ein Schaden oder Mangel nachweislich durch den unsachgemäßen Eingriff, eine nicht freigegebene Veränderung oder ein ungeeignetes Ersatzteil verursacht wurde.
- Seriennummern, Sicherheitsetiketten und Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt, verändert oder unleserlich gemacht werden, soweit hierfür kein berechtigter Grund besteht.
§ 61 PDR-Werkzeuge und Fachanwender
- PDR-Werkzeuge sind für die fachgerechte lackschadenfreie beziehungsweise lackschonende Dellenreparatur bestimmt.
- Werkzeuge, die nach Produktbeschreibung für den professionellen Einsatz vorgesehen sind, dürfen nur von entsprechend geschulten oder erfahrenen Anwendern verwendet werden.
- Vor jedem Einsatz sind Zugstangen, Hebel, Spitzen, Gewinde, Griffe, Schweißnähte, Magnete, Federn, Adapter und Verbindungsteile auf Verschleiß, Risse, Verformungen und festen Sitz zu prüfen.
- Beschädigte oder übermäßig verschlissene Werkzeuge dürfen nicht weiterverwendet werden.
- Bei Arbeiten sind erforderliche persönliche Schutzausrüstung, sichere Körperhaltung, geeignete Abstützung und ein kontrollierter Kraftaufbau sicherzustellen.
§ 62 Verletzungs- und Beschädigungsgefahren bei PDR-Arbeiten
- Hebel, Zughämmer, Zugstangen, Spitzen, Federn, Magnete und Klebeadapter können bei unsachgemäßer Anwendung erhebliche Kräfte erzeugen.
- Es besteht insbesondere Gefahr durch Abrutschen, Rückschlag, Quetschen, scharfe Kanten, herabfallende Bauteile, brechende Adapter oder unkontrolliertes Lösen einer Klebeverbindung.
- Der Arbeitsbereich ist vor dem Einsatz zu sichern. Unbeteiligte Personen sind fernzuhalten.
- Vor Arbeiten an Fahrzeugbauteilen sind dahinterliegende Leitungen, Airbags, Verstärkungen, Elektronik, Dämmungen und sonstige empfindliche Komponenten zu berücksichtigen.
- Eine Haftungseinschränkung gilt nur nach Maßgabe des allgemeinen Haftungsabschnitts dieser AGB. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 63 Bestimmungsgemäßer Einsatz von Zug- und Drückwerkzeugen
- Werkzeuge dürfen nicht über ihre konstruktiv vorgesehene Belastung hinaus verlängert, beschwert, verkantet oder mit zusätzlichen Schlagmitteln belastet werden.
- Gewinde und Adapter müssen vollständig, passend und sicher verbunden sein.
- Magnetische Haltesysteme dienen nur der vorgesehenen Positionierung beziehungsweise Fixierung und nicht der Sicherung schwerer Lasten.
- Vor jedem Zug ist zu prüfen, ob Adapter, Klebeverbindung und Zugrichtung geeignet sind.
- Der Nutzer hat die Arbeit sofort zu unterbrechen, wenn ungewöhnliche Verformungen, Geräusche, Lockerungen oder Beschädigungen auftreten.
§ 64 Heißkleber - Verarbeitung und Temperatur
- Heißkleber ist nur innerhalb des in Produktbeschreibung oder Verpackung angegebenen Verarbeitungstemperaturbereichs zu verwenden.
- Eine zu niedrige Temperatur kann die Haftwirkung vermindern; eine überhöhte Temperatur kann Klebstoff, Adapter, Klebepistole, Lackoberfläche oder sonstige Materialien schädigen.
- Temperaturangaben beziehen sich auf die Verarbeitung des Klebstoffs und stellen keine Zusicherung der Eignung für jeden Lack, Untergrund oder jede Umgebungstemperatur dar.
- Die verwendete Klebepistole muss für den Klebstoffdurchmesser und den vorgesehenen Temperaturbereich geeignet sein.
- Der Nutzer hat eine sichere Ablage der heißen Klebepistole und einen Schutz gegen unbeabsichtigten Hautkontakt sicherzustellen.
§ 65 Heißkleber - Verbrennungsgefahr
- Geschmolzener Heißkleber, Düsen und Klebepistolen können schwere Verbrennungen verursachen.
- Heißkleber darf nicht mit bloßen Händen berührt oder von der Haut abgezogen werden.
- Der Klebstoff ist von Kindern und ungeschulten Personen fernzuhalten.
- Geeignete Schutzhandschuhe und sonstige erforderliche Schutzmaßnahmen sind zu verwenden.
- Bei Haut- oder Augenkontakt sind unverzüglich geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten und erforderlichenfalls medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
§ 66 Untergrundprüfung und Lackverträglichkeit
- Vor der Anwendung von Heiß- oder Kaltkleber ist an einer unauffälligen Stelle zu prüfen, ob Untergrund, Lackierung, Nachlackierung, Folierung, Beschichtung und Temperatur für das Verfahren geeignet sind.
- Besondere Vorsicht ist bei nachlackierten, schlecht haftenden, gealterten, gerissenen, korrodierten, frisch lackierten oder anderweitig vorgeschädigten Oberflächen erforderlich.
- Auch bei bestimmungsgemäßer Anwendung kann ein Ablösen bereits vorgeschädigter oder unzureichend haftender Lackschichten nicht ausgeschlossen werden.
- Der Nutzer entscheidet aufgrund fachlicher Prüfung, ob eine Klebereparatur am konkreten Fahrzeug verantwortbar ist.
- Eine bestimmte Lackverträglichkeit gilt nur als vereinbart, wenn sie für den konkreten Anwendungsfall ausdrücklich bestätigt wurde.
§ 67 Kaltkleber - Temperatur, Anwendung und Reinigung
- Kaltkleber ist innerhalb des in Produktbeschreibung oder Verpackung angegebenen Temperaturbereichs zu lagern und anzuwenden.
- Haftwirkung und Ablöseverhalten können insbesondere von Umgebungstemperatur, Oberflächentemperatur, Verschmutzung, Feuchtigkeit, Andruck, Kontaktzeit, Adaptergröße und Pflegezustand des Klebstoffs abhängen.
- Vor der Anwendung sind Oberfläche und Adapter entsprechend den Produkthinweisen vorzubereiten.
- Zur Reinigung dürfen nur geeignete, vom Hersteller empfohlene oder materialverträgliche Mittel und Verfahren verwendet werden.
- Ungeeignete Lösungsmittel, Öle, Silikone, aggressive Reiniger, Staub oder falsche Lagerung können die Klebeeigenschaften dauerhaft beeinträchtigen.
- Kaltkleber ist ein gebrauchs- und altersabhängiges Verbrauchsmaterial. Ein nach gewöhnlichem Gebrauch eintretender Verschleiß stellt keinen Sachmangel dar.
§ 68 Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien
- Klebstoffe, Adapter, Spitzen, Schutzüberzüge, Gummiteile, Federn, Akkus, Kabel, Steckverbindungen und vergleichbare Komponenten können abhängig von Art und Intensität der Verwendung einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
- Natürlicher Verschleiß, Verbrauch, Alterung oder eine durch die übliche Nutzung bedingte Verringerung von Haftkraft, Kapazität oder Oberflächenqualität stellen keinen Mangel dar.
- Dies gilt nicht, wenn der Zustand bereits bei Gefahrübergang auf einer vertragswidrigen Beschaffenheit beruht.
§ 69 Produktkombinationen und Fremdzubehör
- Die Kompatibilität verschiedener Produkte wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich in der Produktbeschreibung angegeben oder individuell bestätigt wurde.
- Der Kunde hat bei Kombinationen mit Fremdzubehör insbesondere Gewinde, Abmessungen, elektrische Werte, mechanische Belastbarkeit und Sicherheitsanforderungen zu prüfen.
- ETARI haftet nicht für Mängel oder Schäden, die ausschließlich durch ungeeignetes, fehlerhaftes oder nicht freigegebenes Fremdzubehör verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 70 Marken und Unternehmenskennzeichen
- Die Bezeichnungen ETARI, MIDIAR sowie weitere Produkt- und Serienbezeichnungen, Logos und Kennzeichen sind zugunsten der ETARI GmbH oder verbundener beziehungsweise lizenzgebender Rechteinhaber geschützt, soweit entsprechende Rechte bestehen.
- Der Erwerb einer Ware räumt dem Kunden kein Recht ein, Marken, Logos oder Produktbezeichnungen für eigene Waren, Nachbauten, Werbung oder Unternehmenskennzeichen zu verwenden.
- Die bestimmungsgemäße Weiterveräußerung von Originalwaren und die hierfür gesetzlich zulässige beschreibende Nutzung bleiben unberührt.
- Eine Verwendung, die den Eindruck einer wirtschaftlichen, organisatorischen oder autorisierten Verbindung mit ETARI oder MIDIAR erweckt, bedarf einer vorherigen Zustimmung.
§ 71 Produktbilder, Texte und Medieninhalte
- Produktbilder, Videos, Grafiken, Texte, Tabellen, Anleitungen, Übersetzungen, Layouts und sonstige Inhalte können urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sein.
- Eine Übernahme, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis zulässig.
- Händler erhalten Nutzungsrechte an freigegebenen Produktmedien nur im ausdrücklich mitgeteilten Umfang und ausschließlich für den Vertrieb von Originalprodukten.
- Nach Ende einer Vertriebserlaubnis oder auf berechtigte Aufforderung sind nicht mehr zulässige Inhalte zu entfernen.
§ 72 Zeichnungen, CAD-Dateien und technische Unterlagen
- Zeichnungen, CAD-Dateien, Muster, Berechnungen, Spezifikationen, Stücklisten, Fertigungsunterlagen und technische Konzepte bleiben Eigentum der ETARI GmbH beziehungsweise des jeweiligen Rechteinhabers.
- Sie dürfen nur für den vertraglich vorausgesetzten Zweck verwendet werden.
- Ohne vorherige Zustimmung dürfen sie insbesondere nicht an Dritte weitergegeben, für Nachbauten verwendet, vervielfältigt, rückentwickelt oder für konkurrierende Produkte ausgewertet werden, soweit keine zwingende gesetzliche Erlaubnis besteht.
- Unternehmer haben solche Unterlagen durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
- Gesetzliche Rechte an Geschäftsgeheimnissen und gewerblichen Schutzrechten bleiben unberührt.
§ 73 Patente, Gebrauchsmuster und Designs
- Produkte oder Produktbestandteile können durch Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Designs oder sonstige Schutzrechte geschützt sein.
- Der Verkauf eines geschützten Originalprodukts gewährt keine Lizenz zur Herstellung, Bearbeitung oder zum Nachbau des geschützten Gegenstands.
- Hinweise auf Schutzrechte, Seriennummern und Kennzeichnungen dürfen nicht ohne berechtigten Grund entfernt oder verändert werden.
- Der Kunde hat ETARI zu informieren, wenn ihm konkrete Verletzungen von ETARI zugeordneten Schutzrechten durch Dritte bekannt werden. Eine eigene Rechtsverfolgungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht begründet.
§ 74 Kundenvorgaben und Freistellung im B2B-Bereich
- Beauftragt ein Unternehmer ETARI mit einer Fertigung, Kennzeichnung, Verpackung oder Bearbeitung nach seinen Vorgaben, sichert er zu, dass die vertragsgemäße Nutzung der überlassenen Inhalte keine Rechte Dritter verletzt.
- Der Unternehmer stellt ETARI von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Kundenvorgabe beruhen, sofern der Unternehmer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
- Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. ETARI wird den Unternehmer über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm angemessene Gelegenheit zur Mitwirkung geben.
§ 75 Datenschutz
- Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die ETARI GmbH, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
- Die Datenschutzerklärung ist im Online-Shop abrufbar.
- Soweit für einzelne Dienste, Apps, Kundenkonten, Newsletter, Zahlungsarten oder Plattformfunktionen zusätzliche Datenschutzhinweise gelten, werden diese gesondert bereitgestellt.
- Die Datenschutzerklärung ist keine Vertragsbedingung, soweit sie lediglich gesetzliche Informationspflichten erfüllt.
§ 76 Datenverlust
- Bei Verlust digital gespeicherter Daten haftet ETARI im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener und regelmäßiger Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Diese Begrenzung gilt nicht, soweit die Datensicherung nach dem Vertragsinhalt allein in den Verantwortungsbereich von ETARI fällt oder der Datenverlust vorsätzlich beziehungsweise grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 77 Messwerte, Gutachten und Entscheidungen des Kunden
- ETARI haftet nicht für fachlich unzutreffende Schlussfolgerungen, die der Nutzer aus technisch zutreffenden Messwerten zieht.
- ETARI haftet ferner nicht für Schäden, die ausschließlich auf ungeprüften Eingabedaten, falscher Fahrzeugzuordnung, unterlassener Kalibrierung, ungeeigneten Messbedingungen oder einer Verwendung außerhalb der dokumentierten Gerätespezifikation beruhen.
- Dies gilt nicht, soweit ETARI den betreffenden Umstand zu vertreten hat oder zwingende gesetzliche Ansprüche bestehen.
§ 78 Unsachgemäße Verwendung und Mitverursachung
- Bei der Schadensbemessung werden eine vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Verwendung, Missachtung von Sicherheits- oder Bedienhinweisen, Verwendung ungeeigneten Zubehörs und sonstige Mitverursachungsbeiträge nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
- Ein vollständiger Ausschluss gesetzlicher Ansprüche tritt nur ein, soweit der Schaden ausschließlich durch einen Umstand verursacht wurde, den ETARI nicht zu vertreten hat.
- Die Beweislast richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 79 Fremde Inhalte, Dienste und Plattformen
- Soweit die Nutzung eines Produkts von Betriebssystemen, App-Stores, Cloud-Diensten, Zahlungsdiensten, Mobilfunknetzen oder sonstigen Leistungen Dritter abhängt, haftet ETARI nicht für Störungen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Dritten entstehen.
- Dies gilt nicht, soweit ETARI die Leistung des Dritten als eigene Leistung schuldet oder die Auswahl, Einbindung oder Information über den Drittanbieter fehlerhaft vorgenommen hat.
- Gesetzliche Mängelrechte bei Waren mit digitalen Elementen bleiben unberührt.
§ 80 Anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Zwingende internationale und europäische Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
§ 81 Gerichtsstand
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
- Dasselbe gilt gegenüber Unternehmern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
- ETARI ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.